Um die Bürger bei div. Preiserhöhungen zu unterstützen, gewährt der Bund einen Zweckzuschuss. Der Anteil des Landes Niederösterreich zur Finanzierung der „Gebührenbremse“ beträgt € 28.413.495,00. Dieser wird auf die NÖ Gemeinden nach der Volkszahl (Stichtag 31. Oktober 2021) aufgeteilt. Daher erhielt die Marktgemeinde Theresienfeld mit ehem. 3.947 Einwohnern € 66.010,00.
Die Gemeinde hat die gebührenpflichtigen Haushalte auf Basis der Abgabenvorschreibungen zu ermitteln. Der ausbezahlte Gesamtbetrag ist durch die ermittelten gebührenpflichtigen Haushalte zu dividieren. Der sich daraus ergebende Betrag stellt den Zweckzuschuss der jeweiligen Gemeinde dar.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Theresienfeld beschloss einstimmig in seiner Sitzung vom 23.04.2024 den Zuschuss an alle gebührenpflichtigen Haushalte, die an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind, auszubezahlen. Diese Variante ergibt ein Guthaben in Höhe von etwa € 50,- pro Haushalt.
Bei der gewählten Variante sind Empfänger des Zweckzuschusses Haushalte, die zum Stichtag 1. Februar 2024 - Kanalbenützungsgebühren (§ 5 NÖ Kanalgesetz 1977) entrichten.
Rechtsanspruch auf den Erhalt besteht keiner.