Das Unternehmen Rohrdorfer Sand und Kies GmbH hat für das Abbaufeld Badenerstraße Ost die Umweltverträglichkeitsprüfung eingeleitet und der zuständigen Behörde, Amt der NÖ Landesregierung, die Umweltverträglichkeitserklärung samt Projektunterlagen übermittelt. Gemäß § 5 Abs. 4 des UVP-G 2000 kann die Marktgemeinde Theresienfeld als Standortgemeinde eine Stellungnahme übermitteln. Um eine fristgerechte Einbringung des Schriftstücks bei der NÖ Landesregierung zu erreichen, musste eine gesonderte Gemeinderatssitzung einberufen werden.
In der am 19. März 2026 anberaumten Gemeinderatssitzung wurden alle wichtigen Schritte beschlossen:
Der Gemeinderat erteilte der Bürgermeisterin das Pouvoir, in diesem UVP-Verfahren alle notwendigen Schritte einzuleiten, insbesondere die Beauftragung der Rechtsvertretung und der erforderlichen Gutachten. Die finalen Abstimmungen werden in Gemeinderatssitzungen getroffen.
Im aktuellen Verfahrensstatus wurde seitens der Rechtsvertretung der Marktgemeinde Theresienfeld, AllRight Rechtsanwälte, Dr. Riegler, eine Stellungnahme gemäß § 5 Abs. 4 UVP-G 2000 vorbereitet und ebenso beschlossen. Diese wird umgehend an das Amt der NÖ Landesregierung übermittelt.
Darüber hinaus wurde festgelegt, dass im Zuge der öffentlichen Auflage der Unterlagen eine Stellungnahme gemäß § 9 UVP‑G 2000 einzubringen ist. Mit der Ausarbeitung dieser weiteren Stellungnahme wird Dr. Riegler betraut, und über deren Inhalt wird der Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen gesondert abstimmen.
Für die Inanspruchnahme weiterer Rechtsmittel (Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG), Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH), Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH)) soll die Gemeinde ebenfalls durch AllRight Rechtsanwälte, Dr. Riegler, vertreten werden.