Neues Pfandsystem für Plastikflaschen und Getränkedosen

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Ab 1.1.2025 werden alle PET-Flaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter bepfandet. Diese sind durch das österreichische Pfandlogo gekennzeichnet. Gemäß der Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen, 2. Abschnitt § 4 (3) sind sämtliche Getränkearten erfasst, mit Ausnahme der Getränkearten von Milch- und Milchprodukten gemäß dem Österreichischen Lebensmittelbuch, Kapitel „Milch und Milchprodukte“ (Codex Alimentarius Austriacus, Codexkapitel/B32). Pro Verpackung werden 25 Cent beim Verkauf eingehoben.

Vom Pfandsystem ausgenommen sind:

  • Milch- und Milchprodukte
  • Sirupe, da sie nicht zum unmittelbaren Verzehr gedacht sind
  • Getränkeverpackungen für Beikost und flüssige Lebensmittel, die für besondere medizinische Zwecke gedacht sind
  • Getränke in Verbundkartons (z.B. Tetra Pack)

Woran erkenne ich Einwegpfand-Produkte?

Alle Getränkeverpackungen, die dem Einwegpfand unterliegen, sind sichtbar mit dem Pfandlogo gekennzeichnet.

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Wo können Einwegpfand-Produkte zurück gegeben werden?

Einwegpfand-Verpackungen werden an allen Verkaufsstellen zurückgenommen, an denen sie ausgegeben wurden. Ausgenommen sind Getränkeautomaten und Post- und Paketzusteller. An frequentierten Plätzen (wie z.B. Einkaufszentren oder Einkaufsstraßen) können aber auch gemeinsame Rücknahmestellen eingerichtet werden. Die Rücknahme erfolgt entweder manuell oder wird über Rücknahmeautomaten abgewickelt.

Bei der manuellen Rücknahme haben die Betreiber:innen nur die Getränkeverpackungen in der üblichen Verkaufsmenge  und Füllmenge zurückzunehmen.


In welchem Zustand muss die Flasche oder Dose sein, um das Pfand retourniert zu bekommen?

Voraussetzung für die Retournierung des Pfands ist, dass das österreichische Pfandlogo und der Barcode deutlich erkennbar sind. Die Verpackung muss leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig vorhanden und lesbar sein. Nur so kann erkannt werden, ob es sich um eine Flasche oder Dose handelt, die im österreichischen Pfandkreislauf geführt wird.

Wird die Verpackung abgelehnt, kann kein Pfand ausbezahlt werden. Bitte entsorgen Sie die Verpackung fachgerecht.


Es gibt eine Übergangsfrist!

Bis 31.12.2025 dürfen noch "alte" Getränkeverpackungen ohne Pfandlogo und somit ohne Pfand verkauft werden. Das heißt, es werden Getränke mit und ohne Pfand gleichzeitig in den Regalen stehen. Ein Blick auf das Etikett (Pfandlogo) lässt erkennen, ob Pfand verrechnet und wieder retour ausbezahlt wird.


Gelbe Tonne und Gelber Sack:

Durch die Einführung des Pfandsystems ändert sich auch die Zusammensetzung im gelben Sack.

Gelbe Formel


Weitere Links:

FAQs - https://www.recycling-pfand.at/faq.html

Recycling-Pfand Allgemeine Informationen - https://www.recycling-pfand.at/

Infoblatt - Das Pfandsystem ab 2025

Infoblatt - so funktioniert das Pfandsystem


Quelle: Recycling Pfand Österreich, Österreich sammelt

30.12.2024