Die Firma Mayer beantragte die Feststellung (Beurteilung) der UVP-Pflicht für das geplante Vorhaben, Abbaugebiet "Theresienfeld Mayer I". Die Marktgemeinde Theresienfeld als Standortgemeinde hat dazu ihre Stellungnahme abgegeben und spricht sich für eine UVP-Pflicht aus. Die Begründungen lauten:
- der Schwellenwirt wird nach dem UVP-G 2000 überschritten
- es werden erhebliche schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen auf die Umwelt erwartet
- fehlende Unterlagen
- Kumulationsprüfung ist zwingend vorzunehmen
Umweltverträglichkeitsprüfung ist aus Sicht der Marktgemeinde Theresienfeld verpflichtend durchzuführen.
Das "Feststellungsverfahren" wird in ca. 6 Wochen abgeschlossen sein. Wir halten Sie auf dem Laufenden.