Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz für Hunde, Reptilien, Amphibien und Papageienvögel

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Sachkundenachweis für zukünftige Tierhalter*innen

Mit 1. Juli 2026 tritt entsprechend der Novellierung des Tierschutzgesetzes (TSchG) die Pflicht zur Absolvierung eines Sachkundenachweises für die Anschaffung von Hunden, Reptilien, Amphibien und Papageienvögel in Kraft.


Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Landes NÖ.


Novellierung des Tierschutzgesetzes

30.06.2026