Information über mögliche Erweiterung einer Schottergrube im Osten des Gemeindegebietes

BürgerInneninformation

Informationsabend © GR Wolfgang Blauensteiner


Resolution des Gemeinderates (12.02.2024)

Der Gemeinderat Theresienfelds hat am 12. Februar in einer eigens dafür einberufenen Sitzung einstimmig die Resolution „Ende dem Schotterabbau in der Marktgemeinde Theresienfeld“ beschlossen. Die Resolution richtet sich an dutzende Entscheidungsträger des Bundes, des Landes Niederösterreich und sonstiger öffentlicher Stellen, zuständig für Umwelt- und Gesundheitsangelegenheiten.

Bericht zur Resolution


Informationsabend betr. mögliche Erweiterung einer Schottergrube im Osten des Gemeindegebietes (31.01.2024)

Am 30. Jänner 2024 wurden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger über das von der Firma Mayer & Co GmbH ins Auge gefasste Projekt, am bestehenden Standort des Werkes „Fischer Deponie“ im Norden ein Erweiterungsprojekt zu starten, informiert. Das Interesse in der Bevölkerung ist sehr groß, das zeigte der vollgefüllte Veranstaltungssaal. 

Seites der Bürgerinnen und Bürger wurden viele Ängste und Sorgen vorgebracht. Besonders bewegt das Thema Emissionen und speziell die Staubbelastung. Neben den Anrainern befindet sich auch der neu errichtete Kindergarten in der Eggendorferstraße in diesem Areal, wo viele Kleinkinder betroffen sind. Weiters fühlen sich die Einwohner in der Verschlechterung ihrer Lebensqualität bedroht durch: Lärm verursacht durch LKWs, vermehrter Verkehr, Befürchtung, dass der Naherholungsraum um die Fischer Deponie genommen wird, Wertminderung der Grundstücke, Veränderungen bei Fauna und Flora. 

„Als Gemeindevertretung müssen wir die Interessen der Bürger hören und vertreten; es wurden sehr viele Ängste geäußert, auch große Sorgen betreffend Immissionen, die die Gesundheit betreffen. Ziel ist es, die Emissionen zu reduzieren – und dafür setze ich mich ein“, so Bürgermeisterin Ingrid Klauninger.

Die nächsten Schritte sind der Beschluss einer Resolution gegen das geplante Vorhaben sowie das Heranziehen einer Rechtsvertretung und mögliche Beauftragungen von Sachverständigen. All dies soll zeitnah in einer Sonder-Gemeinderatssitzung beschlossen werden. 

Details zum möglichen Projekt entnehmen Sie bitte dem Beitrag „Information aus dem Infrastrukturausschuss über mögliche Erweiterung einer Schottergrube im Osten des Gemeindegebietes“, der nach der Sitzung des Gemeinderatsausschusses für Infrastrukturangelegenheit vom 15.1.2024 verfasst wurde.

Information aus dem Infrastrukturausschuss über mögliche Erweiterung einer Schottergrube im Osten des Gemeindegebietes (16.01.2024)

Der Infrastrukturausschuss der Marktgemeinde Theresienfeld hat im Auftrag der Bürgermeisterin Ingrid Klauninger MSc, in seiner gestrigen Sitzung am 15.01.2024 die Firma Mayer & Co zu einem Informationsgespräch eingeladen.

Dem Ausschuss war es wichtig, über die beabsichtigte Erweiterung des bestehenden und bewilligten Schotterabbaubetriebes mehr Informationen zu erhalten, um die Theresienfelder Bürger:innen informieren zu können. 

Einleitung

Die Fa. Mayer & Co ist seit 2018 in Theresienfeld tätig und führt die Verfüllung der „Fischer Deponie“ durch. Gleichzeitig liegt eine Genehmigung für den Schotterabbau auf einer Fläche von ca. 1,5 ha vor.  

Gemäß dem Betreiber sind für die Erweiterung des Abbaubetriebes zwei Bewilligungsverfahren möglich.

Bei der ersten Variante wird ein kleiner Abschnitt (Fläche bis max. 5-8 ha) für eine Abhandlung eingereicht, dazu hat die Gemeinde eine Parteistellung (Bewilligungsdauer ca. 1,5 – 2 Jahre).

Bei der zweiten Variante ist vor der Erteilung der Genehmigung für bestimmte, besonders relevante öffentliche und private Projekte eine medienübergreifende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP ab einer Abbaufläche von 20 ha verpflichtend) durchzuführen. Dabei werden die Umweltauswirkungen eines Vorhabens in einer umfassenden und integrativen Weise ermittelt, beschrieben sowie bewertet und sind anschließend bei der Entscheidung im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen (Bewilligungsdauer ca. 3 -5 Jahre).

Projektdaten

Das Projekt ist noch nicht fertig und muss vor Einreichung bei der BH mit der Gemeinde abgestimmt werden. Im Verfahren selbst hat die Gemeinde nur Parteistellung.

Die Gesamtgröße der Abbaufläche beträgt ca. 13 ha. In der ersten Runde soll eine Bewilligung für 5-8 ha eingeholt werden. Danach soll erweitert werden. Somit kann auf Bedürfnisse der Bevölkerung und der Gemeinde besser eingegangen werden (z.B. höhere Dämme, Verlegung von Wegen, …). Kleine Bewilligungen sind flexibler. 

Die Betriebszeiten wären wie auch schon derzeit Mo-Fr von 6 Uhr bis 18 Uhr, Samstag fallweise von 6 Uhr bis maximal 12 Uhr.

Zum Einsatz sollen ein Kettenbagger, Radlader und LKWs kommen. Auch eine mobile Siebanlage wird eingesetzt. Der Schotter wird nicht gewaschen.

Die Ein- und Ausfahrten erfolgen über die bisher schon benützte Möglichkeit mit Anbindung an die Eggendorferstraße. Der Begleitweg der B 17 wird nicht benützt bzw. ist von dem Vorhaben nicht betroffen.

Die Fa. Mayer & Co wird sich – wie bisher auch schon – um eine möglichst geringe Emissions- und Immissionserzeugung bemühen.

Die Gesamtkubatur beträgt 700.000 m³ bis 1 Millionen m³ Schotter im ersten Bewilligungsabschnitt. In Summe wird mit 2 Millionen m³ gerechnet.

Der Abstand zum Bauland beträgt 300 m wie im Mineralrohstoffgesetz (MinRoG) gefordert.   

Die Laufzeit kann (in gewissem Maße) noch mit der Gemeinde abgestimmt werden (Auswirkung auf den Verkehr). Sie wird grob mit ca. 10 Jahren für die erste Phase und 5-10 Jahren für die zweite Phase abgeschätzt. Ein wichtiger Parameter ist hier jedoch der Bedarf der Industrie an Schotter, der natürlich mitberücksichtigt werden muss.

Bewilligung

Beim angedachten Weg (Grillparzerstraße - nach der Hundeauslaufzone zur Absicherung und Benützung) soll die Gemeinde schon bei der Projekterstellung mitwirken können und nicht erst im Verfahren. Ist das Projekt fertig, soll ein Ansuchen nach MinRoG erfolgen.

In so einem Verfahren werden folgende Unterlagen berücksichtigt.

  • Projektbeschreibung und Technischer Bericht (Fahrzeuge, Geräte, Häufigkeiten der Fahrten etc.)
  • Luftgutachten (Staub)
  • Lärmgutachten

Die Gutachten können schon vorher vorbereitet werden und können mit eingereicht werden. Man kann also selbst relevante Messstellen auswählen.

Weiters ist eine naturschutzbehördliche Bewilligung notwendig. Maßnahmen und Auflagen werden definiert, damit ein bestmöglicher Schutz der Umwelt in diesem Bereich gewährleistet ist. 

Die Fa. Mayer & Co hat sich durch Vorverträge für die betreffenden Grundstücke das Eigentumsrecht gesichert und möchte so rasch als möglich mit dem Abbau beginnen und wäre bereit, machbare Anliegen der Gemeinde bzw. der Bevölkerung in die Planung aufzunehmen bzw. den Gutachtern entsprechend vorzulegen. 

Es sind noch keinerlei Unterlagen bei der zuständigen Behörde – die Bezirkshauptmannschaft – eingereicht worden bzw. auch noch keine Gutachten vorliegend. Auch Einreichpläne existieren noch nicht.

Die Fa. Mayer & Co wollte zuerst ein Gespräch mit der Gemeinde suchen.

Infrastrukturausschuss

Wir sind natürlich bemüht Sie ausreichend über das Vorhaben der Fa. Mayer & Co zu informieren. Es ist geplant, mit der Fa. Mayer & Co einen Informationsaustausch mit den Bürger:innen sowie den Gemeindevertretern zu veranstalten.

Die Terminankündigung über den Informationsaustausch wird über ein Infoblatt bzw. unserer Homepage erfolgen.  

Mit freundlichen Grüßen aus dem Infrastrukturausschuss

Information über mögliche Erweiterung einer Schottergrube im Osten des Gemeindegebietes (13.12.2023)

Vizebürgermeister Wolfgang Reinharter wurde Ende September durch die Fa. Mayer & Co GmbH über die Idee einer Erweiterung der bestehenden Schottergrube, die im Moment als Deponie für Bodenaushub aufgefüllt wird, informiert. Die Bürgermeisterin, Ingrid Klauninger, forderte umgehend weitere Details an, um den Gemeinderat bei der nächsten Sitzung informieren zu können. 

Am 17.10.2023 wurde der Gemeinde eine Skizze über die angedachten Abbauflächen und eine eventuelle Nachnutzung der im Moment aufzufüllenden Deponie übermittelt. Am selben Tag wurde der Gemeindevorstand über die Absichten der Fa. Mayer & Co GmbH informiert. 

In den Tagen nach der Sitzung des Gemeindevorstandes hat Vizebürgermeister Reinharter das Land Niederösterreich kontaktiert, um sich über die Möglichkeiten zu informieren, die der Gemeindeführung in diesem Fall zur Verfügung stehen. Mangels Projektinformationen wurde seitens des Landes nur auf die Stellung der Marktgemeinde Theresienfeld als „weiße Gemeinde“ verwiesen. 

Am 24.10.2023 wurde der Gemeinderat vom Vizebürgermeister über das Vorhaben informiert. Da weder ein Projekt noch Pläne vorhanden waren, wurde das Thema an den Gemeinderatsausschuss für Infrastrukturangelegenheiten übergeben, der mit der Beschaffung von Informationen beauftragt wurde. Weiters wurde von der Bürgermeisterin angekündigt, die Bevölkerung entsprechend des Projektes Rohrdorfer Sand und Kies GmbH zu informieren, sobald die nötigen Informationen dazu durch den Gemeinderatsausschuss eingeholt wurden.    

Sobald die nötigen Informationen vorhanden sind, wird es einen Informationsabend für die Bürgerinnen und Bürger Theresienfelds geben.

Information Seitens der Abteilung Anlagenrecht des Landes Niederösterreich vom 20.12.2023

"Weder bei der Abfallrechtsbehörde (die in diesem Stadium auch noch nicht zuständig ist) noch bei der BH Wr. Neustadt ist für diese angeblich geplante neue Schottergrube (es handelt sich nicht um eine Erweiterung der bestehenden Grube bzw. Deponie, weil die Wegparzelle Nr. 630/1 – öffentliches Gut - wohl nicht abgebaut werden darf) ein Genehmigungsantrag anhängig."

Informationen zum Ablauf eine Bewilligungsverfahrens einer Schottergrube

Die Bewilligung für die Errichtung, die Erweiterung sowie die Rekultivierung von Schottergruben erfolgt durch die Bezirkshauptmannschaft mit Bescheid. Die naturschutzfachlichen Voraussetzungen werden durch einen Sachverständigen geprüft. Größere Schottergruben verlangen eine Umweltverträglichkeitsprüfung und werden vom Land Niederösterreich als zuständige Behörde abgehandelt.

In Anträgen auf Erteilung von Bewilligungen sind Art, Lage, Umfang und Verwendung des Vorhabens anzugeben sowie die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen, insbesondere Pläne, Beschreibungen, Skizzen udgl., sowie ein aktueller Grundbuchsauszug anzuschließen. Der Antrag ist bei der zuständigen Stelle (also Bezirkshauptmannschaft oder Land Niederösterreich) einzubringen. Die Standortgemeinde hat in diesen Verfahren lediglich Parteistellung und kann, wie Anrainer bzw. Nachbarn, Argumente gegen das Projekt vorbringen. Diese Einwendungen werden von amtlichen Sachverständigen geprüft und werden berücksichtigt, falls das Projekt gesetzlichen Vorschriften widerspricht. 

Ist der Antragsteller nicht Grundeigentümer, ist die Zustimmung des Eigentümers glaubhaft zu machen. Somit kann eine Schottergrube in Theresienfeld nur auf Grundstücken errichtet werden, die von den Theresienfelder Grundeigentümern verkauft oder verpachtet werden. 

Der Antrag ist bei der zuständigen Stelle einzubringen. Danach wird ein Sachverständigengutachten eingeholt, welches im Parteiengehör den Parteien zur Kenntnis gebracht wird. Die Partei hat die Möglichkeit, eine Stellungnahme oder ein eigenes Gutachten vorzulegen. Nach Beurteilung des Sachverhaltes und Abwägung der Beweise wird mit Bescheid entschieden.“

Lage SchottergrubeGrafik: Quelle NÖ Atlas - möglicher Standort der Erweiterung

Update: 20.12.2023

mögliche Position der Schottergrube maßstabsgetreu, mit korrektem Abstand eingezeichnet.

Update: 21.12.2023

Richtigstellung: Die Fischerdeponie ist zur Zeit als Deponie für Bodenaushub und nicht für Baurestmassen genehmigt.

Ergänzung um die Punkte "Information Seitens der Abteilung Anlagenrecht..." und "Informationen zum Ablauf eine Bewilligungsverfahrens einer Schottergrube"

31.01.2024