Kanalbenützungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt2,40 € pro m²

Einheitssatz für die Berechnung der Kanalbenützungsgebühr.
Berechnung:
Bebaute Fläche (jedes angeschlossene Geschoß, ohne Keller) x Einheitssatz =
jährliche Kanalbenützungebühr
Mit der Kanalbenützungsgebühr wird der Betrieb und die Instandhaltung des Kanalnetzes und des Hebewerkes in der Grillparzerstraße finanziert. Der Hauptteil dient aber zur Tilgung der Darlehen für die Errichtung der Kanalanlage, diese betrugen rund 4.084.000 € bei Gesamtbaukosten von 6.832.000 €. Weiters werden damit die Beiträge an den Piestingtaler Abwasserverband, Sollenau (Kläranlage für den nördlichen Ortsteil) und an die Stadt Wr.Neustadt (Kläranlage für den südlichen Ortsteil) abgedeckt. Dies bedeutet, dass rund 90 % der Kosten unabhängig von der tatsächlichen Benützung des Kanals durch die einzelnen Haushalte anfallen !
Die Vorschreibung erfolgt vierteljährlich mit Fälligkeit 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

     

Information Bankeinzug