Marktgemeinde
Theresienfeld
Grundgebühr für die Bereitstellung der Einrichtungen der Wasserversorgung - gestaffelt nach Wasserzählergröße. (die .o.a. Gebühr ist für einen 3 m³/h-Wasserzähler = Standardzähler/Wohnhaus) Die Vorschreibung erfolgt vierteljährlich mit Fälligkeit 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
3m³-Zähler 51,80 € jährlich
7m³-Zähler 120,88 € jährlich
20m³-Zähler 345,40 € jährlich
Diese Gebühren verstehen sich exklusive 10 % Ust.
Information Bankeinzug