Wasser-Bereitstellungsgebühr

Grundgebühr für die Bereitstellung der Einrichtungen der Wasserversorgung - gestaffelt nach Wasserzählergröße. (die .o.a. Gebühr ist für einen 3 m³/h-Wasserzähler = Standardzähler/Wohnhaus) Die Vorschreibung erfolgt vierteljährlich mit Fälligkeit 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

3m³-Zähler       51,80 € jährlich

7m³-Zähler    120,88 € jährlich

20m³-Zähler    345,40 € jährlich

Diese Gebühren verstehen sich exklusive 10 % Ust.

Information Bankeinzug